(1) Zum Vormund kann bestellt werden:
1. |
eine natürliche Person, die die Vormundschaft ehrenamtlich führt, |
2. |
eine natürliche Person, die die Vormundschaft beruflich selbständig führt (Berufsvormund), |
4. |
das Jugendamt. |
(2) Zum vorläufigen Vormund kann bestellt werden:
1. |
ein vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe anerkannter Vormundschaftsverein, |
2. |
das Jugendamt. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen