Entscheidungsstichwort (Thema)

Kosten der Nichtzulassungs- beschwerde, wenn nach Zulassung keine Revision eingelegt wird

 

Leitsatz (NV)

Legt der Beteiligte nach Zulassung der Revision durch den Bundesfinanzhof keine Revision ein, trägt er entsprechend § 136 Abs. 2 FGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil die Nichteinlegung der Revision nach ihrer Zulassung der Rücknahme der Revision gleich zu erachten ist und sich die Kostenentscheidung der Nichtzulassungsbeschwerde nach der Revision richtet (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).

 

Normenkette

FGO § 136 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 420284

BFH/NV 1995, 149

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge