Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Tatbestandsberichtigung eines Revisionsurteils

 

Leitsatz (NV)

Der Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines im Revisionsverfahren ergangenen Urteils ist unzulässig.

 

Normenkette

FGO § 108 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 417536

BFH/NV 1991, 469

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