Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Tatbestandsberichtigung eines Revisionsurteils
Leitsatz (NV)
Der Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines im Revisionsverfahren ergangenen Urteils ist unzulässig.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 417536 |
BFH/NV 1991, 469 |
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