Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertretungszwang auch bei der Gegenvorstellung gegen ablehnenden PKH-Beschluß des BFH
Leitsatz (NV)
Ebenso wie die Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG muß auch die Gegenvorstellung gegen den hiernach ergangenen ablehnenden Beschluß des BFH durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFH-EntlG aufgeführten Berufsgruppen eingelegt werden.
Normenkette
FGO § 142; ZPO § 114; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Sätze 1-2
Fundstellen
BFH/NV 1994, 255 |
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