Rz. 64

Um eine unter Effizienzgesichtspunkten sinnvolle Ausübung insbesondere des Z1-Zugriffs zu gewährleisten, werden oftmals von den Außenprüfern sog. DV-Fachprüfer herangezogen. Bei diesen DV-Fachprüfern handelt es sich um Betriebs-, Lohnsteueraußen- oder Umsatzsteuersonderprüfer, die intensiv im Umgang mit einer ERP-Software, z. B. SAP/R3, oder einer sonstigen Buchhaltungssoftware, etwa DATEV, geschult wurden. Daneben verfügen diese Prüfer über überdurchschnittliche Kenntnisse bei der Anwendung der Prüfsoftware IDEA.

Bei der Prüfung kleinerer und mittlerer Unternehmen werden die DV-Fachprüfer herangezogen, um die Prüfer vor Ort beispielsweise bei dem Import oder der IDEA-gerechten Aufbereitung steuerrelevanter Daten zu unterstützten. Ferner werden sie bei der Prüfung dieser Unternehmen eingesetzt, falls sich zu Beginn der Prüfung herausstellt, dass bei diesen Unternehmen nur unzureichende Kenntnisse über die eigene "DV-Landschaft" bzw. über die eingesetzte Buchhaltungssoftware vorhanden sind. Generell kann der Kenntnisstand der eingesetzten DV-Fachprüfer bezüglich des Umgangs mit verschiedenen Softwaresystemen und ihres DV-technischen Verständnisses als sehr gut bezeichnet werden.

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