Zusammenfassung

 
Überblick

Der Weg in die Selbstständigkeit ist schwierig und sollte gut durchdacht werden. Zu den Dingen, die im Vorfeld neben der Geschäftsidee zu berücksichtigen sind, gehören die Rechtsformwahl, die Erstellung eines Business-Plans samt Investitions- und Finanzplan sowie die Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Unter dem letztgenannten Aspekt gilt besonderes Augenmerk den in der Gründungsphase entstehenden Kosten sowie der Anmeldung beim Finanzamt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Investitionsabzugsbetrag ist in § 7g EStG geregelt, die Betriebsausgaben in § 4 Abs. 4 und 5 EStG, der Vorsteuerabzug in § 15 UStG, die Gewinnermittlung in § 4 Abs. 1 bis 3 und in § 5 EStG. Die Anmeldung beim Finanzamt ergibt sich aus § 138 AO.

1 Business-Plan

1.1 Allgemeines

Bevor die eigentlichen Gründungsaktivitäten entfaltet werden, empfiehlt es sich, die Geschäftsidee in einen Business-Plan zu kleiden. Dies ist kein reiner Formalismus, sondern hilft zunächst dabei, sich über die Umsetzung der Gründung und die betriebswirtschaftlichen Rahmendaten klar zu werden. Weiterhin ist der Business-Plan eine Voraussetzung für die Aufnahme von Gesprächen mit Banken und die Beantragung von Existenzgründungshilfen.

Ein kurz gefasster Business-Plan kann wie folgt gegliedert werden:

  • Gründungsvorhaben
  • Markt- und Wettbewerbssituation
  • Marketing und Vertrieb
  • Investitionsplanung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Ergebnisplanung

1.2 Gründungsvorhaben

Im Vordergrund der Beschreibung des Gründungsvorhabens stehen die Geschäftsidee und die Person des Unternehmensgründers. Die Geschäftsidee bzw. der Gegenstand des Unternehmens sollte so ausführlich dargestellt werden, dass sich auch ein Dritter, z. B. ein Bankmitarbeiter, vorstellen kann, womit sich das Unternehmen befassen soll. Dazu rechnen insbesondere der Markt, das Waren- oder Dienstleistungsangebot und die Zielgruppe des Unternehmens.

Die daran anknüpfende Vorstellung der Person des Gründers sollte den Schluss zulassen, dass er aufgrund seiner Ausbildung oder bisherigen beruflichen Tätigkeit und Erfahrung dazu qualifiziert ist, das Unternehmen aufzubauen und erfolgreich zu führen.

1.3 Markt- und Wettbewerbssituation

Zur Darstellung der Marktsituation gehört zunächst die Beschreibung des Standorts des Unternehmens, etwa eines Einzelhandels oder Dienstleisters, im Hinblick auf die Lage und Größe der Geschäftsräume, das örtliche Umfeld und wichtige Faktoren wie z. B. geschäftsnahe Parkmöglichkeiten.

Dann gilt es, das Waren- oder Dienstleistungsangebot detailliert darzulegen und die Zielgruppe, die damit erreicht werden soll, möglichst genau zu beschreiben, ggf. auch zahlenmäßig abzugrenzen.

Damit sind auch schon Anhaltspunkte vorgegeben, die zur Ermittlung und Klassifizierung potenzieller Konkurrenten herangezogen werden können. Es macht z. B. bei der Gründung eines Friseursalons Sinn, sich die Zahl der vorhandenen Konkurrenten und ihrer Mitarbeiter ebenso zu vergegenwärtigen wie die Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde bzw. des Stadtteils als Zielgruppe.

Bestehen aufgrund der bisherigen beruflichen Tätigkeit bereits Kontakte zu Lieferanten und Kunden, sollten diese hier angeführt werden.

1.4 Marketing und Vertrieb

Der Marketing- und Vertriebsplan sollte vor allem darlegen, wie die Kunden an das Unternehmen herangeführt werden können. Die infrage kommenden Werbemöglichkeiten sollten ausführlich beschrieben und hinsichtlich der Erfolgsaussichten kritisch beurteilt werden. Außerdem ist es sinnvoll, bereits bei Aufstellung der Maßnahmen die entsprechenden Kosten zu ermitteln. So können z. B. Kostenvoranschläge für den Entwurf, den Druck und die Verteilung von Wurfsendungen oder Flugblättern eingeholt werden. Entsprechendes gilt für Onlineauftritte und Internetwerbung, etwa mittels Google Ads.

1.5 Investitionsplanung

Im Rahmen der Investitionsplanung sollte eine Tabelle erstellt werden, die sämtliche Gegenstände enthält, die im Vorfeld der Geschäftseröffnung sowie in den ersten 3 Geschäftsjahren voraussichtlich angeschafft werden müssen. Gleiches gilt für bereits vorhandene Gegenstände des Privatvermögens, z. B. einen PC oder Pkw, die künftig betrieblich genutzt werden sollen.

Für jeden Gegenstand sollten folgende Daten ermittelt werden:

  • Zeitpunkt der Anschaffung,
  • Höhe der Anschaffungskosten einschl. Umsatzsteuer,
  • voraussichtliche Nutzungsdauer.

Um die finanzielle Belastung in der Startphase im Rahmen zu halten, kommt als Alternative zur Anschaffung auch das Leasen in Betracht. In die Investitionsplanung fließt dann nur eine vorab zu leistende Sonderzahlung ein. Die laufenden Leasingraten sind Teil der Finanzplanung. Bevor ein Leasing- oder Ratenzahlungsvertrag abgeschlossen wird, sollte jedoch kalkuliert werden, ob die per Darlehen finanzierte Anschaffung des Gegenstands nicht günstiger ist.

1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung.

Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenko...

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