Leitsatz

Zur Berufsausbildung gehört auch der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen wie Grund-, Haupt- und Oberschulen sowie von Fach- und Hochschulen. Auch der Besuch eines Colleges in den USA kann zur Berufsausbildung zählen.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 09.06.1999, VI R 34/98

Anmerkung

Mit der Entscheidung VI R 34/98 anerkennt der BFH den Besuch eines Colleges in den USA als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts.

Nach der Rechtsprechung des BFH befindet sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Dazu gehört jedenfalls der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen wie Grund-, Haupt- und Oberschulen, sowie von Fach- und Hochschulen .

Hiervon ausgehend anerkannte der BFH die College-Ausbildung der Tochter des Klägers nach dem Abitur für ein Jahr in den USA als Berufsausbildung an. Die Tochter wollte ursprünglich Architektur studieren. Der von ihr belegte Studienabschluss zielte auf einen fachlich anerkannten Abschluss ab, der zudem nötig war, um an einer Universität in den USA Architektur studieren zu können. Als unerheblich sah der BFH an, dass die Tochter später ihr Berufsziel geändert hat und nunmehr Theaterwissenschaften studiert.

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