Die Eheleute E errichten ein Einfamilienhaus in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft. Beteiligt sind Frau E mit einem Anteil von 90 % und Herr E mit 10 %. Die Aufträge zur Errichtung des Gebäudes haben die Eheleute gemeinsam erteilt. Die Rechnungen, in denen ihnen insgesamt 100.000 EUR Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden war, wurden ebenfalls auf die Eheleute ausgestellt.

Sowohl Frau E wie auch Herr E sind als Unternehmer tätig. Frau E ist als Rechtsanwältin in dem Haus selbstständig tätig und nutzt für ihre Praxis insgesamt 30 % der Nutzfläche. Herr E ist als Fachautor ebenfalls selbstständig tätig und nutzt insgesamt 15 % der Nutzfläche des Hauses für seine unternehmerischen Zwecke.

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