Aufwendungen sind Minderungen des Betriebsvermögens oder Kapitals durch den bewerteten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen aus betrieblicher Veranlassung. Sie werden dem Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Das geschieht nach dem Realisationsprinzip, dem Imparitätsprinzip und dem Grundsatz der Periodenabgrenzung.[1] Aufwendungen mindern den Geschäftserfolg – es handelt sich daher um Vermögensminderungen, die nicht auf eine Entnahme zurückzuführen sind.
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