Die Übertragung von GmbH-Anteilen auf Erben unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Dazu wird der Wert des GmbH-Anteils anhand des gemeinen Wertes ermittelt. In der Praxis wird der Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren berechnet und die Erbschaftsteuer nach Abzug der Freibeträge anhand der Steuerklasse des Erbenden ermittelt.

Beträgt die GmbH-Beteiligung des Erblassers bzw. Schenkers mehr als 25 %, kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zum größten Teil oder ganz vermieden werden, wobei dies u. a. in § 13 b ErbStG geregelt ist. Es kommt darauf an, ob die Anteile um begünstigungsfähigem Vermögen gehören, was u. a. voraussetzt, dass mehr als 25 % der Anteile an der GmbH vererbt werden, hier muss unbedingt sachkundige Beratung wegen der Einzelheiten eingeholt werden.

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