Anlagegüter, die angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden, sind in laufende, gesonderte Verzeichnisse aufzunehmen. Dazu gibt es zum Formular Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR)[1] ein Muster eines Anlagenverzeichnisses.[2] Das Finanzamt empfiehlt die Verwendung dieses Musters.

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