Rz. 77

Nach der verabschiedeten CSRD ist vorgesehen, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gleichwertig zur Prüfung der Finanzberichterstattung zu stellen. So soll die Überwachung sowohl des Finanzberichts als auch des Nachhaltigkeitsberichts durch den Prüfungsausschuss nachfolgende Aufgaben umfassen:

  • Berichterstattung an den Verwaltungsrat bzw. Aufsichtsrat zum Prüfungsergebnis, zur Rolle des Prüfungsausschusses und darüber, wie die Prüfung zur Integrität der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung beigetragen hat;
  • Überwachung des Prozesses der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschl. der digitalen Berichterstattung (ESEF), des Prozesses der Informationsgewinnung und des Erlasses von Empfehlungen oder Vorschlägen der Gewährung der Integrität;
  • Überwachung der Effektivität des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie ggf. der internen Revision bezogen auf den Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht, einschl. der digitalen Berichterstattung;
  • Überwachung der externen Prüfung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte, u. a. der Einhaltung des Verbots der Nichtprüfungsleistungen.[1]

    Sofern die Befassung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Prüfungsausschuss erfolgt, hat dieser dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

    Neu durch die verabschiedete CSRD geschaffen wurde ein Mitgliedstaatenwahlrecht, wonach auch eine Übertragung der Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an einen eigens dafür eingerichteten Ausschuss des Aufsichtsrats erfolgen kann.[2]

 

Rz. 78

Die verabschiedete Richtlinie sieht keine regulatorische Verschärfung des Anforderungsprofils für Prüfungsausschüsse vor, z. B. in Form von Experten auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit.[3] Darüber hinaus wird der Nachhaltigkeitsbericht Bestandteil des sog. Bilanzeids der gesellschaftlichen Vertreter werden.

[1] Vgl. verabschiedete CSRD, 2006/43/EG, Art. 39 Abs. 6, ABl. EU v. 16.12.2022, L 322/74.
[2] Vgl. verabschiedete CSRD, 2006/43/EU, Art. 39, ABl. EU v. 16.12.2022, L 322/74.
[3] Vgl. Wulf/Velte, ZCG 2021, S. 113 (bezogen auf den Richtlinienvorschlag).

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