Rz. 6

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 einberufen. Er soll eine beratende Funktion für die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik ausüben. Zu den Aufgaben des RNE gehören insbes.:

  • Erarbeitung von Beiträgen zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der globalen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung,
  • Stellungnahme zu Fragen des Staatssekretärausschusses für nachhaltige Entwicklung[1] sowie
  • Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zur nationalen und internationalen nachhaltigen Entwicklung.
 

Rz. 7

Dem RNE gehören 15 Mitglieder des öffentlichen Lebens aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik an. Der RNE ist in seiner Tätigkeit unabhängig und wird alle 3 Jahre von der Bundesregierung neu berufen.[2]

 

Rz. 8

Der RNE versteht Nachhaltigkeit als Voraussetzung für eine Sicherstellung des Wohlstands für alle, ohne negative Auswirkungen auf andere Länder oder Menschen bzw. nachfolgende Generationen. Nachhaltiges Wirtschaften wird demnach als ein Handeln verstanden, welches ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.[3]

 

Rz. 9

Ende November 2010 veröffentlichte der RNE einen ersten Entwurf des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und stellte diesen zur öffentlichen Diskussion. Nach dem Dialogprozess und einer Praxisphase hinsichtlich der Anwendbarkeit durch knapp 30 Unternehmen verabschiedete der RNE den DNK im Oktober 2011.[4] Durch die Bundesregierung werden Unternehmen ermutigt, den DNK zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftens zu nutzen.[5]

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