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Paragraph 11 des IAS 1 (überarbeitet 1997), Darstellung des Abschlusses, schreibt vor, dass Abschlüsse nicht als mit den International Accounting Standards übereinstimmend zu bezeichnen sind, solange sie nicht sämtliche Anforderungen jedes anzuwendenden Standards und jeder anzuwendenden Interpretation des Standing Interpretations Committee erfüllen. Die SIC-Interpretationen brauchen nicht auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden.

Verweis: IAS 33, Ergebnis je Aktie.

Fragestellung

1

Es gibt verschiedene Arten von Finanzinstrumenten oder sonstigen Verträgen, deren Verpflichtungen von einem Rechnung legenden Unternehmen entweder durch Zahlung mit finanziellen Vermögenswerten oder durch die Übertragung von Stammaktien des Rechnung legenden Unternehmens an den Inhaber des Finanzinstrumentes erfüllt werden können. In einigen Fällen wird die Art der Erfüllung durch den Emittenten des Finanzinstrumentes und in anderen Fällen durch den Inhaber des Finanzinstrumentes bestimmt. Ein Beispiel dieser Art von Instrumenten ist eine vertragliche Verpflichtung des Rechnung legenden Unternehmens, die wahlweise durch Barzahlung oder durch die Emission von Stammaktien des Rechnung legenden Unternehmens erfüllt werden kann.

2

Die Fragestellung lautet, ob Finanzinstrumente oder sonstige Verträge, die nach Wahl des Emittenten oder des Inhabers entweder durch Zahlung mit finanziellen Vermögenswerten oder durch Emission von Stammaktien des Rechnung legenden Unternehmens beglichen werden können, potenzielle Stammaktien im Sinne des IAS 33 sind.

3

Diese Interpretation befasst sich mit Verträgen, die solche alternativen Erfüllungsmethoden in ihren Bedingungen festlegen.

Beschluss

4

Alle Finanzinstrumente oder sonstigen Verträge, die nach Wahl des Emittenten oder des Inhabers zu einer Emission von Stammaktien des Rechnung legenden Unternehmens an den Inhaber des Finanzinstrumentes oder an den Berechtigten aus einem sonstigen Vertrag führen können, sind potenzielle Stammaktien des Unternehmens.

Datum des Beschlusses: Februar 2000.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Diese Interpretation tritt am 1. Dezember 2000 in Kraft. Vergleichsinformationen, die in Abschlüssen nach IAS 33.47-.52 dargestellt und angegeben werden, sind für die wirksame Anwendung dieser Interpretation anzupassen.

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