Tz. 51

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

IAS 23 (revised 2007) war verpflichtend erstmalig auf Jahresabschlüsse anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die in IAS 23 (revised 2007) enthaltenen diesbezüglichen Übergangsvorschriften (IAS 23.27–28A) haben sich mittlerweile in praktischer Hinsicht durch Zeitablauf erledigt, so dass an dieser Stelle nicht weiter auf diese eingegangen wird.

Zu beachten ist, dass die Übergangsvorschriften des IAS 23.27f. unmittelbar nicht für IFRS-Erstanwender gelten. Für diese sind die Regelungen des IFRS 1 einschlägig (siehe IFRS 1.25I).

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