Tz. 127

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Regelungen des Abschnittes 16 entsprechen im Grundsatz IAS 40. Abweichend von IAS 40 sieht der IFRS für KMU jedoch vor, dass alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu jedem Bilanzstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, sofern dieser verlässlich und ohne übermäßigen Aufwand (without undue cost and effort) ermittelt werden kann. Eine Bewertung zu Anschaffungskosten ist daher nur dann vorgesehen, wenn der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann oder dies einen übermäßigen Aufwand erfordern würde. Dies stellt eine Abweichung von IAS 40 dar, der ein Bewertungswahlrecht zwischen dem Anschaffungskostenmodell und dem Modell zum beizulegenden Zeitwert gewährt. Sofern ein Unternehmen das Anschaffungskostenmodell nutzen muss, weil es den beizulegenden Zeitwert nicht ermitteln kann, sind abweichend von IAS 40 keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert erforderlich. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung für KMU dar.

 

Tz. 128

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Ebenfalls abweichend von IAS 40 aber konsistent zu den Vorschriften des IFRS für KMU 25.2, sind Fremdkapitalkosten beim erstmaligen Ansatz einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nicht Teil der Anschaffungskosten. Sie werden sofort als Aufwand erfasst.

 

Tz. 129

Stand: EL 28 – ET: 03/2016

Die Regelung des IFRS für KMU zur Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wirkt auf den ersten Blick wie eine Verschärfung der Vorschriften des IAS 40. Aufgrund der Ausnahme wegen "undue cost and effort" dürften allerdings viele Unternehmen die Möglichkeit haben, eine Bewertung zu Anschaffungskosten vorzunehmen. Der IASB schafft mit dieser Formulierung eine Differenzierung innerhalb der breiten Masse von Unternehmen, die grundsätzlich unter den Begriff eines KMU iSd. IFRS für KMU 1.2 fallen und gewährt jenen Unternehmen eine Erleichterung, für die eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eine wesentliche Belastung darstellen würde. Dies ist positiv zu beurteilen.

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