Tz. 421

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

IFRS 10.B94 regelt grundsätzlich die beteiligungsproportionale Zuweisung des Periodenergebnisses sowie sämtlicher Bestandteile der "übrigen Gesamtleistung" (other comprehensive income) konsolidierter Tochterunternehmen auf nicht beherrschende Anteile im Konzernabschluss.

 

Tz. 422

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Die Gesamtleistung der Periode (total comprehensive income) ist auf die Gesellschafter mit beherrschendem Einfluss und ohne beherrschenden Einfluss vollständig aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn dies zu einem negativen nicht beherrschenden Anteilen im Konzernabschluss führt (IFRS 10.B94).

 

Tz. 423

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Hiermit wird die Einheitstheorie auch bei der Verlustzuweisung konsequent umgesetzt. Nachdem die nicht beherrschenden Anteile bereits seit IAS 27 (rev. 2003) innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen sind, sind sie mit dieser, in IAS 27.28 (amend. 2008) erstmals enthaltenen Regelung endgültig zu "Eigenkapitalgebern erster Klasse" geworden. Die Regelungen zur beteiligungsproportionalen Zuweisung sind prospektiv anzuwenden, dh., Verluste, die vor erstmaliger Anwendung von IAS 27 (amend. 2008) bzw. IFRS 10 dem Mutterunternehmen zugewiesen wurden, verbleiben auch bei späteren Änderungen des nicht beherrschenden Anteils beim Mutterunternehmen.

 

Tz. 424

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Die Regelung entspricht der bereits bestehenden deutschen Regelung, nach der zwingend ein negativer (aktivischer) Ausgleichsposten auszuweisen ist, wenn der Anteil bspw. durch wiederholte Verluste des Tochterunternehmens aufgezehrt ist; ein zusammengefasster Ausweis mit ggf. bestehenden positiven (passivischen) Ausgleichsposten ist möglich, in diesem Fall wird empfohlen, die Zusammensetzung des Betrags im Anhang aufzugliedern (vgl. DRS 23.158).

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