Tz. 169

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die Wiederbeschaffungskosten (current costs) eines Vermögenswertes sind der Betrag, den ein Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt zur Wiederbeschaffung eines identischen oder vergleichbaren Vermögenswertes (zuzüglich Transaktionskosten) aufwenden müsste (CF.6.21).

 

Tz. 170

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die aktuellen Kosten (current costs) einer Schuld sind der Betrag, den ein Unternehmen zum Bewertungszeitpunkt für die Aufnahme einer vergleichbaren Verpflichtung (abzüglich Transaktionskosten) erhalten würde (CF.6.21).

 

Tz. 171

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Wiederbeschaffungskosten sind genauso wie historische Kosten Zugangswerte (entry values). Zugangswerte reflektieren die Preise auf einem Markt, auf dem Unternehmen einen Vermögenswert kaufen oder Schulden aufnehmen können. Im Gegensatz dazu sind der beizulegende Zeitwert und der Nutzungswert (bzw. der Erfüllungsbetrag) Abgangswerte (exit values). Die Wiederbeschaffungskosten unterscheiden sich von den historischen Kosten dadurch, dass sie Veränderungen von Wertverhältnissen zum Bewertungszeitpunkt berücksichtigen (CF.6.21).

 

Tz. 172

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die Information, wie hoch der Betrag ist, den das Unternehmen für den Kauf eines vergleichbaren Vermögenswertes aufwenden müsste oder für die Aufnahme einer vergleichbaren Verpflichtung erhalten würde, kann für die Abschlussadressaten relevant sein (CF.6.40).

 

Tz. 173

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die Wiederbeschaffungskosten werden, anders als historische Kosten und aktuelle Werte, nicht in existierenden Standards aufgegriffen (CF.BC6.28). Dennoch wird das Konzept im Schrifttum diskutiert und wurde in der Folge als Bewertungsmaßstab in das Conceptual Framework aufgenommen.

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