Tz. 151

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Der Investor hat unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung anhand des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu prüfen, ob er schwankenden Renditen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist. Konkretisiert wird diese Regelung in IFRS 10.B56 anhand eines Beispiels, bei dem ein Investor feste Zinszahlungen von dem Beteiligungsunternehmen erhält. Wirtschaftlich betrachtet sind allerdings auch diese festen Zinszahlungen als variabel anzusehen, da sie ausfallen können und sie dazu führen, dass der Investor dem Kreditrisiko des Beteiligungsunternehmens ausgesetzt ist.

 

Tz. 152

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Vertragliche fixierte, von der Performance des Beteiligungsunternehmens abhängige Vergütungen für das Management der Vermögenswerte des Beteiligungsunternehmens sind ebenso als schwankende Renditen anzusehen, da durch sie der Investor dem Performance-Risiko des Beteiligungsunternehmens ausgesetzt wird, indem der Betrag davon abhängt, ob das Beteiligungsunternehmen genügend Erträge erwirtschaftet, um die Vergütung zu bezahlen (IFRS 10.B56). Im Gegensatz dazu sind nicht zurückzuerstattende, bei Vertragsabschluss zu gewährende Vergütungsbestandteile als fixe Renditen anzusehen, da der Investor weder dem Kredit- noch dem Performance-Risiko des Beteiligungsunternehmens ausgesetzt ist (vgl. EY, International GAAP 2023, Kap. 6, Abschn. 5.2).

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