aa. Überblick

 

Tz. 86

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Anders als bei Umsatzerlösen und Capex ist bei Opex das Taxonomie-konforme Opex (Zähler) nicht ins Verhältnis zu setzen zum gesamten Konzern-Opex (Nenner), vielmehr wird bereits der Nenner stark "ausgedünnt". Das Taxonomie-konforme Opex im Zähler ist dann eine Teilmenge dieser ausgedünnten Grundgesamtheit.

 

Tz. 87

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Dies ist wohl erklärbar vor dem Hintergrund, dass die Relevanz des Opex insgesamt fraglich ist: Die Taxonomie-konformen Umsätze sollen ein Indiz geben, wie nachhaltig das berichtende Unternehmen heute ist, das Taxonomie-konforme Capex, wie nachhaltig das Unternehmen in Zukunft ist. Opex erscheint grundsätzlich irrelevant und verzichtbar, da Unternehmen nicht nach Kosten gesteuert werden und Investoren ihre Entscheidungen nicht nach Kosten treffen.

 

Tz. 88

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Anscheinend wurde das Opex als Pendant zum Capex angesehen und in der Definition so stark eingegrenzt, dass es sich um "De facto Capex" handelt, also Kosten, die sehr wohl der Zukunftsvorsorge des Unternehmens dienen, aber aufgrund von konkreten Bilanzierungsvorschriften nicht aktiviert werden dürfen, wie der nicht aktivierbare Teil von F&E-Aufwendungen.

 

Tz. 89

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Im Nenner sollen die direkten (= einzeln zurechenbaren, also keine Schlüsselung) nicht aktivierbaren Aufwendungen zu berücksichtigen sein (verbunden mit einer abschließenden Aufzählung): F&E, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagevermögen zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft.

 

Tz. 90

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Wir gehen von einem eng gefassten Opex-Begriff aus, sodass day-to-day-servicing nicht den täglichen Betrieb der Vermögenswerte umfasst. Dies ist sachgerecht, da eben nicht der Begriff day-to-day-operating gewählt wurde. Die Übersetzung von servicing lautet "Instandhaltung". Instandhaltung ist nach DIN EN 13306 und DIN 31051 "die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann." Nach DIN 31051 umfasst Instandhaltung vier Grundmaßnahmen:

  • Wartung: alle Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats zur Erhaltung des Instandhaltungsobjektes;
  • Inspektion: alle Aktivitäten, die dazu beitragen, den aktuellen Zustand eines Instandhaltungsobjektes zu erfassen und zu beurteilen;
  • Instandsetzung: alle Aktivitäten an einem fehlerhaften Objekt zur Wiederherstellung des definierten Soll-Zustandes;
  • Verbesserung: alle Aktivitäten zur Steigerung der Zuverlässigkeit und der Schwachstellenbeseitigung, ohne das Objekt in seiner ursprünglichen Funktion zu ändern.
 

Tz. 91

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Im Zähler ist – weitgehend analog zum Nenner – der im Nenner enthaltene Teil der betrieblichen Kosten aufzunehmen, der

1) sich auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit Taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, einschließlich Ausbildung und sonstiger Personalanpassungsbedarf (dieser Punkt scheint im Nenner nicht erfasst zu sein), oder
2) Teil eines Plans zur Ausweitung Taxonomie-konformer Wirtschaftstätigkeiten ist oder Teil eines Plans ist, lediglich Taxonomie-fähige Wirtschaftsaktivitäten Taxonomie-konform zu gestalten (Capex-Plan: Verabschiedung durch Vorstand oder entsprechend ermächtigtes Gremium sowie Umsetzung i. d. R. in fünf Jahren, in Ausnahmefällen zehn Jahren) oder
3) sich auf den Bezug von Taxonomie-konformen Wirtschaftstätigkeiten und mit bestimmten Einzelmaßnahmen sowie einzelne bestimmte Gebäudesanierungsmaßnahmen bezieht, vorausgesetzt, dass diese innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden.

Die Erfüllung einer dieser drei Varianten führt zur entsprechenden Berücksichtigung im Zähler.

 

Tz. 92

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Dies umfasst auch entsprechende Aufwendungen zur Anpassung an den Klimawandel (EU-Umweltziel 2). Eine Doppelzählung von Aufwendungen als Capex und Opex ist nicht zulässig.

 

Tz. 93

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Anders als bei Umsatzerlösen und Capex sehen die Opex-Vorgaben eine explizite Wesentlichkeits-Ausnahme von der Berichtspflicht vor. Sofern Opex aufgrund des Geschäftsmodells des berichtenden Unternehmens nicht wesentlich ist, hat das Unternehmen anzugeben, dass das Unternehmen von der Berichtspflicht ausgenommen ist und der Zähler "0" entspricht. Die Nenner-Angaben sind unverändert vorzunehmen, und die Unwesentlichkeit der Opex-KPI für das Geschäftsmodell ist zu erläutern.

bb. Einschätzung zur Relevanz

 

Tz. 94

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Opex werden für Unternehmen regelmäßig nicht steuerungsrelevant und für Investoren nicht entscheidungsrelevant sein. Das bedeutet aber nicht, dass die KPI automatisch "unwesentlich" iSv. "nicht berichtspflichtig" wäre: Beispielsweise können auch bei (anlagen-intensiven) Unternehmen, bei denen vor allem ...

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