Tz. 141

Stand: EL 39 – ET: 11/2019

Der wahrscheinlichste Betrag ist derjenige, der innerhalb der möglichen Ergebnisse am wahrscheinlichsten ist (IFRIC 23.11). Diese Methode eignet sich insbesondere für Fälle, in denen das Ergebnis binär oder auf einen Wert konzentriert ist. Das folgende Beispiel soll der Veranschaulichung dienen:

 
Praxis-Beispiel

Beispiel (vgl. IFRIC 23.IE 7–10):

Unternehmen A erwirbt einen eigenständig identifizierbaren immateriellen Vermögenswert mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Dieser wird gemäß IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Die nationalen Steuervorschriften erlauben für solche Vermögenswerte den Abzug der vollen Anschaffungskosten für Steuerzwecke. Unsicher ist jedoch, wann der Abzug zu erfolgen hat. Unternehmen A kam zu dem Entschluss, dass die Auflösung der Unsicherheit auf Einzelfallebene zu beurteilen ist. Es zieht die vollen Anschaffungskosten in Höhe von 100 GE im Jahr der Anschaffung vom zu versteuernden Gewinn ab. Unternehmen A kommt zu dem Entschluss, dass die Steuerbehörde diese steuerliche Behandlung wahrscheinlich nicht anerkennen wird. Der wahrscheinlichste Betrag, den die Steuerbehörde für das 1. Jahr akzeptieren wird ist 10 GE. Für die Bewertung der passivischen latenten Steuern am Ende des 1. Jahres bewertet Unternehmen A den Steuerwert mit 90 GE (100 GE – 10 GE). Gleichzeitig wird bei der Bemessung der tatsächlichen Ertragsteuerschuld das zu versteuernde Einkommen im Vergleich zur Steuererklärung um 90 GE erhöht. Dementsprechend berücksichtigt Unternehmen A bei der Ermittlung der tatsächlichen Ertragsteuerschuld lediglich 10 GE als abzugsfähige Kosten.

Wirkt sich eine unsichere steuerliche Behandlung sowohl auf die tatsächlichen als auch auf latente Steuern aus, sind die Ermessensentscheidungen konsistent zu fällen und Schätzungen vorzunehmen, die für beide Steuern kohärent sind (IFRIC 23.12).

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