Tz. 12

Stand: EL 25 – ET: 01/2015

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) sind alle Leistungen an Arbeitnehmer, bei denen es sich weder um kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer oder Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch um Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt (IAS 19.8). Damit stellen die anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer eine Auffangkategorie dar. Die Abgrenzung zu den kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer liegt ausschließlich in den Erwartungen des Unternehmens über die vollständige Erfüllung der Verpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern (vgl. Tz. 9 f.).

Zu den anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer gehören zB folgende Leistungen, soweit sie erwartungsgemäß nicht vollständig innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, abgegolten werden (IAS 19.153):

langfristige, vergütete Dienstfreistellungen wie Sonderurlaub nach langjähriger Dienstzeit oder Urlaub zur persönlichen Weiterbildung (sabbatical leave; vgl. auch Tz. 245 zu Arbeitszeitkontenmodellen);
Altersteilzeitverpflichtungen (vgl. Tz. 215 ff.);
Jubiläumsgelder oder andere Leistungen für langjährige Dienstzeiten (vgl. Tz. 243);
Versorgungsleistungen im Falle der Erwerbsunfähigkeit, sofern sie nicht als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustufen sind;
Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen; und
aufgeschobene Vergütungen.

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