Tz. 138

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

IAS 7 in der Fassung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vom 13.10.2003 sah in IAS 7.20 (b) ua. vor, die Minderheitsanteile am Periodenergebnis als Korrekturposten zu berücksichtigen. Dieser zahlungsunwirksame Posten wurde jedoch, nachdem IAS 27.A1 (geändert Januar 2008) die Bezugnahme des IAS 7.20 (b) von "Minderheitsanteilen" (minority interests) auf "nicht beherrschende Anteile" (non-controlling interests) geändert hatte, durch die "IASB Editorial corrections and changes to Improvements to IFRSs – Bound Volume 2008" vom 11. September 2008 ersatzlos gestrichen. Die "nicht beherrschenden Anteile (non-controlling interests)" konnten als Korrekturposten ersatzlos gestrichen werden, da infolge der "Verbesserungen der IAS" (Dezember 2003) Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschafter bzw. der nicht beherrschenden Gesellschafter nicht mehr als Ertrags- oder Aufwandsposten, wie noch nach IAS 1.75 (h) (überarbeitet 1997), sondern als Ergebniszuordnung auszuweisen sind (vgl. IAS 1.BC59) und dementsprechend im Gewinn oder Verlust der Periode (vgl. IAS 7.20) bzw. im Gewinn oder Verlust vor Steuern (vgl. IAS 7.IE) als Ausgangsgröße der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode enthalten sind.

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