Tz. 180

Stand: EL 41 – ET: 6/2020

Gemäß IAS 34.B32 müssen Unternehmen, die ihren Sitz in einem Hochinflationsland haben, Zwischenberichte nach den gleichen Grundsätzen wie jährliche Abschlüsse aufstellen. Gemäß IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern" müssen die Abschlüsse eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes berichtet, in der am jeweiligen Stichtag geltenden Maßeinheit dargestellt werden, dh., für die Zwischenberichterstattung sind die Preisverhältnisse am Zwischenberichtstermin maßgeblich. Beispielsweise wären Bilanzposten analog zu IAS 29.11 auf der Basis eines allgemeinen Preisindexes anzupassen, wenn sie nicht die am Zwischenberichtstermin geltenden Preisverhältnisse wiedergeben. Auch vergleichende Finanzdaten früherer Berichtsperioden, die in einem Zwischenbericht darzustellen sind, sind an die am Zwischenberichtsstichtag geltende Maßeinheit anzupassen (glA EY (Hrsg.), International GAAP 2020, S. 3113f.; aA Hebestreit, in: Beck IFRS-Handbuch, 5. Aufl., § 43, Tz. 72, der die Anpassung vergleichender Finanzzahlen früherer Berichtsperioden im Zwischenbericht lediglich als optional sieht).

 

Tz. 181

Stand: EL 41 – ET: 6/2020

In Hochinflationsländern ist an Zwischenberichtsterminen keine geschätzte jährliche Inflationsrate zugrunde zu legen. Die Abschlüsse der dort ansässigen Tochterunternehmen werden auf Basis der Preisverhältnisse am Zwischenberichtstermin umgerechnet, dh., alle Daten im Zwischenbericht werden in der am Zwischenberichtsstichtag geltenden Maßeinheit ausgedrückt (wobei der resultierende Erfolgsbeitrag aus der Nettoposition der monetären Posten in das Ergebnis der Zwischenberichtsperiode einbezogen wird). Entsprechend IAS 29.9 ist der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten auch in Zwischenberichtsperioden erfolgswirksam zu behandeln. Monetäre Posten – zB liquide Mittel und Forderungen – werden im Unterschied zu den nichtmonetären Posten ohne Wertanpassung übernommen, da sie bereits die am Zwischenberichtstermin geltenden Preisverhältnisse widerspiegeln. Sie müssen nicht wie nicht-monetäre Posten – etwa vor mehreren Jahren erworbene Grundstücke – indexiert werden.

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