Tz. 262

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Ein konzerninternes Schuldverhältnis kann ferner dadurch begründet sein, dass ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen Schuldverschreibungen besitzt, die von einem anderen einbezogenen Konzernunternehmen emittiert wurden. Grundsätzlich sind diese festverzinslichen Wertpapiere gegen die entsprechende Anleiheverpflichtung aufzurechnen.

 

Tz. 263

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

(einstweilen frei)

 

Tz. 264

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Bei konzerninternen Wandelanleihen ergibt sich zusätzlich die Komplexität, dass die Wandelanleihe für den Emittenten in einen Fremdkapitalanteil und einen Eigenkapitalanteil (Kapitalrücklage) aufzuteilen ist bzw. für den Zeichner der Anlage in einen Forderungsanteil bzw. eine Aktienoption. Bei der Konsolidierung ist die Eigenkapitalzuführung zu eliminieren, da keine Zuführung von außen stattgefunden hat. Außerdem ist der Aufwand bzw. Ertrag aus der Folgebewertung der Aktienoption zu eliminieren, da dieser als konzerninterner Vorgang nicht realisiert ist (vgl. Lüdenbach, in: Lüdenbach/Hoffmann, 21. Aufl., § 32, Tz. 137).

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