Tz. 185
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Bei der vorzeitigen Beendigung durch Zahlung einer Kompensationszahlung (settlement) vor Ablauf des Erdienungszeitraums ist der Aufwand, der anderenfalls über den verbleibenden Erdienungszeitraum angefallen wäre, sofort aufwandswirksam zu buchen (IFRS 2.25 (a); acceleration of vesting). Außerdem ist der Betrag, der anlässlich der Beendigung an den Begünstigten gezahlt wurde, in Höhe des inneren Werts (intrinsic value) am Tag der Beendigung unmittelbar vom Eigenkapital abzuziehen; wird über die Glattstellung hinaus ein Betrag geleistet, ist dieser übersteigende Übertrag als Aufwand in der betreffenden Periode zu erfassen (IFRS 2.25 (b)).
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