Tz. 72

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

Im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 17 enthält IFRS 16 mit IFRS 16.44–46 explizite Vorschriften zur bilanziellen Abbildung einer Modifikation des Leasingverhältnisses (IFRS 16.BC200), die zudem von einigen Illustrative Examples flankiert werden (IFRS 16.IE7 Example 15–19). Bei einer Modifikation (modification) iSd. IFRS 16 handelt es sich definitionsgemäß um eine in den ursprünglichen Vertragsbedingungen nicht vorgesehene Anpassung des Umfangs (scope) oder des Entgelts (consideration) des Leasingverhältnisses (IFRS 16 Appendix A (lease modification); zur Abgrenzung zur Neubeurteilung eines Leasingverhältnisses vgl. Tz. 68). Dabei kann der Umfang des Leasingverhältnisses sowohl in mengenmäßiger Dimension (bspw. zusätzliches Nutzungsrecht oder Kündigung eines bestehenden Rechts) als auch in zeitlicher Dimension (Verlängerung/Verkürzung der Laufzeit) vertraglich verändert werden. Nicht entscheidend für das Vorliegen einer Modifikation ist, ob sich die Vertragsparteien (freiwillig) auf die Vertragsanpassung geeinigt haben oder die Anpassung exogen, etwa hoheitlich durch den Gesetzgeber, vorgegeben wird (vgl. Freiberg/Schunk, PiR 2020, S. 181; Kolb/Meinhövel, DB 2020, S. 1527). Mit Blick auf die Bilanzierung einer Modifikation des Leasingverhältnisses ist nach IFRS 16.44–46 iVm. IFRS 16.BC202 dahin gehend zu unterscheiden, ob

  • die Modifikation dazu führt, dass zusätzlich zum bestehenden Leasingverhältnis ein neues Leasingverhältnis begründet wird und folglich als solches bilanziell abzubilden ist (vgl. Tz. 7374c) oder
  • lediglich das bereits bestehende Leasingverhältnis vertraglich angepasst wird, sodass die bereits passivierte Leasingverbindlichkeit und das bereits aktivierte Nutzungsrecht wertmäßig anzupassen sind (vgl. Tz. 7575d).

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