Tz. 30

Stand: EL 44 – ET: 06/2021

Alternativ ist ein Vermögenswert der Sachanlagen zu einem Neubewertungsbetrag anzusetzen, der seinem beizulegenden Zeitwert am Tage der Neubewertung abzüglich nachfolgender kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen entspricht. Eine Bewertungsobergrenze in Höhe der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten besteht nicht. Die Neubewertungsmethode kann indes nur angewandt werden, wenn sich der Zeitwert der betreffenden Sachanlage verlässlich ermitteln lässt (IAS 16.31). Eine derartige Einschränkung hat IAS 16 (revised 1998) nicht vorgesehen (vgl. IAS 16.IN9). Ziel dieser Methode ist va. eine Milderung von Verzerrungen des Jahresabschlusses durch Inflationseffekte (so auch Nommensen, in: Beck IFRS-Handbuch, 6. Aufl., 2020, Tz. 123) und eine Verbesserung der Kapitalerhaltung in anlageintensiven Unternehmen. Neubewertungen müssen mit hinreichender Regelmäßigkeit erfolgen, damit der Buchwert nicht wesentlich von dem Wert abweicht, der sich bei einer Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ergeben würde (IAS 16.31).

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