Tz. 118

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Zur Ermittlung der Daten für die Anwendung der direkten Darstellungsmethode wird in IAS 7.19 (a) u. (b) festgestellt, dass die auf die Hauptposten bezogenen Bruttoeinzahlungen und -auszahlungen entweder originär aus den Zahlungskonten des Unternehmens abgeleitet oder aber vereinfachend durch Korrekturen der Umsatzerlöse und der Umsatzaufwendungen derivativ entwickelt werden können. Bei Anwendung der derivativen Ermittlungsmethode ergeben sich nach IAS 7 keine zusätzlichen Angabepflichten wie zB. eine Überleitungsrechnung von den Umsatz­erlösen laut Ergebnisrechnung zu den in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Kundeneinzahlungen.

 

Tz. 119

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

In IAS 7 Anhang A findet sich ein Beispiel für die direkte (originäre) Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit, das der Illustration des Standards dienen soll. Das Beispiel in IAS 7 Anhang A sieht folgende Aufgliederung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit vor:

 

 

Einzahlungen von Kunden
 – Auszahlungen an Lieferanten und Arbeitnehmer
= Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel
 – Gezahlte Zinsen
 – Gezahlte Ertragsteuern
= Nettozahlungsmittel aus der betrieblichen Tätigkeit

Ein Beispiel für die direkte (derivative) Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit findet sich bei Siener, 1998, S. 35 (73).

 

Tz. 120

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Das vorstehende Gliederungsbeispiel für die direkte Darstellung des Zahlungsmittelüberschusses aus der betrieblichen Tätigkeit nach IAS 7 findet seine Entsprechung in DRS 21.39.

DRS 21.39 schreibt das folgende Mindestgliederungsschema vor:

 
1.   Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen
2.  – Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte
3. + Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
4.  – Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
5. + Einzahlungen im Zusammenhang mit Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
6.  – Auszahlungen im Zusammenhang mit Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
7.  –/+ Ertragsteuerzahlungen
8. = Cashflow aus der laufender Geschäftstätigkeit

Abb. 3: Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach DRS 21.39

In DRS 21 wird von einer Mindestgliederung gesprochen. Damit gewährt DRS 21 weniger Gestaltungsspielräume als IAS 7 (zur Kommentierung vgl. Tz. 58 ff. und zum gesonderten Ausweis der Zins-, Dividenden- und Steuerzahlungen vgl. Tz. 68–75).

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