Tz. 26

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Unverfallbare Leistungen (vested benefits) sind erworbene Ansprüche auf künftige Leistungen, die nach den Bedingungen eines Altersversorgungsplans nicht von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses abhängig sind (IAS 26.8). Bindende gesetzliche Regelungen zählen dabei zu den Bedingungen eines Altersversorgungsplans (vgl. zB in Deutschland § 1b und § 2 BetrAVG).

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