Tz. 18

Stand: EL 49 – ET: 02/2023

Bei der prospektiven Anwendung ist zwischen der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode und der Auswirkung der Änderung einer Schätzung zu unterscheiden. Die prospektive Anwendung der Änderung einer Bilanzierungs- und Bewertungsmethode besteht darin, die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode auf Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Umstände anzuwenden, die nach dem Zeitpunkt der Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode eintreten. Die prospektive Erfassung der Auswirkung der Änderung einer Schätzung besteht darin, die Auswirkung der Änderung der Schätzung in der Berichtsperiode und in künftigen Perioden anzusetzen, die von der Änderung betroffen sind. Im Einzelnen hierzu vgl. Tz. 122ff.

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