Tz. 29

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Bei den maßgeblichen Tätigkeiten handelt es sich um diejenigen Aktivitäten eines Beteiligungsunternehmens, welche die (schwankenden) Renditen maßgeblich beeinflussen bzw. auf deren Basis das Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erwirtschaftet (vgl. auch IFRS 10.10 iVm. IFRS 10.B3 (b) und B5). Damit handelt es sich bei den maßgeblichen Tätigkeiten um ein "wichtiges Bindeglied zwischen der Verfügungsgewalt und den variablen Rückflüssen" (Dietrich ua., IRZ 2012, S. 23). Was die relevante Aktivität bzw. die maßgeblichen Tätigkeiten sind, ist abhängig vom Zweck und der Gestaltung (purpose and design, vgl. Tz. 67 ff.) des Beteiligungsunternehmens, bspw. bestehen die maßgeblichen Tätigkeiten einer Objektgesellschaft regelmäßig im Betrieb, Unterhalt und in der Veräußerung bzw. Verwertung des Vermögenswerts. Auch können sich im Lebenszyklus eines Unternehmens die maßgeblichen Tätigkeiten im Lauf der Zeit ändern, bspw. bei Pharmazieunternehmen, die erst Medikamente entwickeln und später vermarkten.

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