Tz. 86

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Grundsätzlich betrachtet ist die Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie von allen marktnah zu betrachtenden Aktiva des Umlaufvermögens als eine positive Weiterentwicklung der IFRS-Normen anzusehen, da dadurch eine aktuelle Reaktion auf Marktveränderungen möglich ist. Die Komplexität der Darstellung gerade bei vielen Finanzinstrumenten, die resultierende gleichzeitige Erfassung von buchhalterischen und pagatorischen Ertragsbestandteilen sowie die damit verbundene steigende Volatilität schwächen eine positive Beurteilung aber stark ab (vgl. hierzu umfassend Küting/Lauer, BFuP 2009, S. 547–567). Hinsichtlich der eingesetzten Sicherungsinstrumente fehlen Schlüsselinformationen, zB bezüglich des durchschnittlichen Transaktionskurses oder zur Absicherungsquote in den künftigen Berichtsperioden. Dies erschwert die Bestimmung entsprechender Sensitivitäten. Die Anwendung der Sicherungsbilanzierung ist dennoch zu begrüßen, da sie die Planbarkeit des Unternehmenserfolgs verbessert, was die Genauigkeit von Analystenprognosen erhöht (vgl. Panaretou/Shackleton/Taylor, CAR 2013, S. 136f.)

Die mit IFRS 13 erfolgte sachverhaltsübergreifende und somit weitgehend vereinheitlichte Ermittlung von Fair Values ist aus Analysesicht als Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Fair-Value-Bewertung anzusehen und somit positiv zu beurteilen. Gleichzeitig erhöhen die insgesamt umfassenderen Angabepflichten die Transparenz der Fair-Value-Bewertung.

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