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IFRS |
HGB |
IFRS für KMU |
Grundsatz |
Anwendung des AK- oder des Neubewertungsmodells (IAS 38.72) Stellungnahme des IDW zur Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 vgl. IDW RS HFA 40 |
Fortgeführte AHK (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB) Auf den Spezialfall einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB wird nachfolgend nicht eingegangen; vgl. hierzu Tz. 59 ff. |
Anwendung des AK-Modells (sec. 18.18) |
Wertansatz
- Bei Anwendung des AK-Modells
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- Fortgeführte AHK
- Differenzierung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter u. solchen mit unbestimmter ND
- Bei Vermögenswerten mit begrenzter ND: planmäßige Abschr. u. ggf. Wertminderung
- Bei Vermögenswerten mit unbestimmter ND: ggf. Wertminderung (keine planmäßige Abschr.) sowie jährliche Überprüfung, ob die ND weiterhin unbestimmt ist
- Erfolgswirksame Erfassung von Wertminderungen (IAS 38.74, 38.88ff., IAS 36.60)
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Konkretisierung durch DRSC:
- DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss, Anwendung auch auf EA empfohlen (GoB)
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- Fortgeführte AHK
- Alle immateriellen Vermögenswerte haben begrenzte ND (Fiktion); falls ND nicht verlässlich schätzbar, Annahme einer ND von 10 Jahren (Fiktion)
Planmäßige Abschr. u. ggf. Wertminderung
- Erfolgswirksame Erfassung von Wertminderungen (sec. 18.18ff., sec. 27.6)
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Wertansatz
- Bei Anwendung des Neubewertungsmodells
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- Voraussetzung: Existenz eines aktiven Markts
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
- Grds. Erfassung von Wertsteigerungen (Wertminderungen) im sonstigen Ergebnis (in der GuV) unter Berücksichtigung der Historie
- Häufigkeit der Neubewertung ist abhängig vom Ausmaß der Schwankung des beizulegenden Zeitwerts
- Bei Vermögenswerten mit begrenzter ND parallel planmäßige Abschr.;
- Bei Vermögenswerten mit unbestimmter ND keine planmäßige Abschr., aber jährliche Überprüfung, ob die ND weiterhin unbestimmt ist
- Ausbuchung der Neubewertungsrücklage über Gewinnrücklagen bei Abgang des Vermögenswerts oder partiell bereits früher; erfolgswirksame Ausbuchung (Recycling) unzulässig (IAS 38.75ff.)
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Unzulässig (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 298 Abs. 1 HGB) |
Unzulässig (sec. 18.18) |
Planmäßige Abschreibung |
- Nur immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter ND (IAS 38.97ff.)
- Zeitraum: Betriebsgewöhnliche ND (IAS 38.8, IAS 38.97)
- Methode: Zutreffende Abbildung des wirtschaftlichen Nutzenverlaufs; idR lineare Abschr., ebenfalls zulässig bspw. leistungsabhängige Methode (IAS 38.97); umsatzbasierte Abschreibung nur eingeschränkt zulässig (IAS 38.98A)
- Berücksichtigung des Restwerts: Zulässig, sofern Voraussetzungen in IAS 38.100 erfüllt (IAS 38.100ff.)
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- Alle immateriellen Vermögenswerte (sec. 18.18)
- Zeitraum: Betriebsgewöhnliche ND (sec. 18.20); sofern nicht verlässlich bestimmbar, beste Schätzung des Managements, nicht mehr als 10 Jahre
- Methode: Zutreffende Abbildung des wirtschaftlichen Nutzenverlaufs; falls wirtschaftlichen Nutzenverlauf nicht verlässlich bestimmbar, lineare Abschr. (sec. 18.21f.)
- Berücksichtigung des Restwerts: Zulässig, sofern Voraussetzungen in sec. 18.23 erfüllt (sec. 18.23)
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Wertminderung/Außerplanmäßige Abschreibung |
- Alle immateriellen Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter ND: Werthaltigkeitstest, sofern Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen; Prüfung, ob Indikatoren vorliegen, zu jedem Bilanzstichtag erforderlich (IAS 38.111 iVm. IAS 36.9)
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Alle immateriellen Vermögenswerte |
- Alle immateriellen Vermögenswerte
- Werthaltigkeitstest, sofern Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen; Prüfung, ob Indikatoren vorliegen, zu jedem Bilanzstichtag erforderlich
(sec. 18.18, sec. 18.25 iVm. sec. 27.7) |
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- Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter ND sowie noch nicht genutzte Vermögenswerte: Werthaltigkeitstest mind. jährlich u. zusätzlich bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung (IAS 38.110f. iVm. IAS 36.9f.)
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Grundsatz der Einzelbewertung; Bewertung auf Ebene einer Cash Generating Unit, sofern Einzelbewertung nicht möglich (IAS 38.111 iVm. IAS 36.66) |
Grundsatz der Einzelbewertung |
Grundsatz der Einzelbewertung; Bewertung auf Ebene einer Cash Generating Unit, sofern Einzelbewertung nicht möglich (sec. 18.18, sec. 18.25 iVm. sec. 27.8) |
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Wertminderungspflicht, sofern erzielbarer Betrag (höherer Wert aus Nettoveräußerungspreis u. Nutzungswert) geringer ist als Buchwert (IAS 38.111 iVm. IAS 36.59) Stellungnahme des IDW: Einzel... |