Tz. 27

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Der beizulegende Zeitwert (fair value) spiegelt den Preis wider, für den im Hauptmarkt oder im vorteilhaftesten Markt in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag verkauft werden könnte (IAS 2.7).

 

Tz. 28

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Für die Bewertung nach IAS 2 sind grundsätzlich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. der niedrigere Nettoveräußerungswert maßgeblich (vgl. Tz. 1). Dem beizulegenden Zeitwert kommt nur eine eingeschränkte eigenständige Bedeutung zu, da er konzeptionell auf einer marktbasierten und nicht auf einer unternehmensspezifischen Bewertung beruht (IFRS 13.6). Lediglich bei Vorräten von Warenmaklern/-händlern, die unter bestimmten Voraussetzungen von den Bewertungsvorschriften des IAS 2 ausgenommen sind, kommt es zu einer Bewertung mittels des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Vertriebskosten (vgl. Tz. 10).

 

Tz. 29

Stand: EL 45 - ET: 11/2021

Im nachfolgenden Beispiel soll der Zusammenhang zwischen beizulegendem Zeitwert und Nettoveräußerungswert verdeutlicht werden:

Beispiel:

Unternehmen A produziert und verkauft standardisierte Speicherbausteine für Computer. Es bestehen langfristige Abnahmeverträge mit sämtlichen Kunden von A. Vertraglich wird ein Verkaufspreis iHv. 12 GE garantiert. Die während der Produktion angefallenen Herstellungskosten betragen 10 GE. Verkaufskosten iHv. 1 GE fallen noch an. Infolge eines allgemeinen Preisverfalls sinkt der allgemeine Marktpreis und damit auch der beizulegende Zeitwert von 12 GE auf 5 GE. Der Nettoveräußerungswert ist dagegen als unternehmensspezifischer Wert von dem Preisverfall nicht betroffen und beträgt weiterhin 11 GE. Eine Abschreibung der Vorräte ist nicht notwendig, da die Herstellungskosten der Vorräte in voller Höhe werthaltig sind. Bestehen aber bspw. nur für die Hälfte der Vorräte Preisgarantien, kann das Unternehmen für diesen Teil nur den allgemeinen Marktpreis erlösen. Der Nettoveräußerungspreis für diesen Teil der Vorräte beträgt nun 4 GE, für den restlichen Teil aber weiterhin 11 GE. Damit ist die Hälfte des Vorratsvermögens auf 4 GE abzuschreiben.

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