Tz. 92

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Eine erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital im Sinne eines OCI sehen die IFRS insbesondere vor für Marktwertänderungen bei bestimmten finanziellen Vermögenswerten, Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse von Tochterunternehmen in die Konzernberichtswährung sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen.

IAS 1.10A gewährt im Hinblick auf den Ausweis des OCI ein explizites Wahlrecht. Die genannten erfolgsneutralen sowie die erfolgswirksamen Eigenkapitalveränderungen dürfen entweder in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder in zwei Aufstellungen (gesonderte GuV und gesonderte Überleitung des Periodenergebnisses zum Gesamtergebnis mit Ausweis der Bestandteile des OCI) dargestellt werden. Informationen zum OCI sind zudem in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106) enthalten. IAS 1.82A sieht darüber hinaus die gesonderte Angabe der OCI-Komponenten vor, die im Rahmen der späteren Realisierung auf Basis der Vorgaben in den IFRS-Spezialvorschriften zu einem Recycling über den Gewinn oder Verlust führen oder weiterhin erfolgsneutral behandelt werden.

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