Tz. 189
Stand: EL 51 – ET: 10/2023
IFRS 10 sieht keine Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Unterschreiten bestimmter Größenkriterien vor (wie etwa § 293 HGB). Generell gelten zwar für alle Bereiche der Rechnungslegung die Ausnahmen wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018)). Die Konzeption der IFRS deutet indes darauf hin, dass der Konzernabschluss vom IASB als der wesentliche Abschluss angesehen wird, während dem Einzelabschluss nur eine durch Einzelstaatenrecht begründete Nebenrolle zukommt (IAS 27.3). Eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung auf Basis der Wesentlichkeitsklausel ist demnach nicht vorgesehen.
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