Tz. 146b

Stand: EL 43 – ET: 03/2021

Die Leasingzahlungen, die der Leasinggeber aus einem Operating-Leasingverhältnis erhält, sind grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit verteilt als Ertrag zu erfassen (IFRS 16.81). Von einer linearen Verteilung ist nur dann abzuweichen, wenn auf Basis einer anderen systematischen Verteilungsmethode der Abnutzungsverlauf des mit dem Leasingobjekt verbundenen wirtschaftlichen Nutzens treffender dargestellt werden kann (IFRS 16.81). So wird etwa regelmäßig dann eine degressive oder eine leistungsabhängige Verteilung sachgerecht sein, wenn auch der Wertansatz des Leasingobjekts degressiv oder leistungsabhängig abgeschrieben wird (vgl. im Kontext von IAS 17 ADS Int, Abschn. 12, Tz. 286). Weichen die auf Basis der gewählten Verteilungsmethode erfassten Erträge von dem Anfall der jeweiligen Leasingzahlung ab, so ist der Unterschiedsbetrag zwischen erhaltener Zahlung und erfasstem Ertrag aktiv bzw. passiv abzugrenzen und der gebildete Abgrenzungsposten entsprechend in späteren Perioden erfolgswirksam aufzulösen. Sonstige im Zusammenhang mit den Leasingerträgen angefallenen Kosten des Leasinggebers, die nicht als anfängliche direkte Kosten zu qualifizieren sind (IFRS 16.83; vgl. Tz. 146), sind unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen (IFRS 16.82; vgl. Morfeld, in: Beck IFRS-Handbuch, 6. Aufl., § 22, Tz. 81).

Wurden variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, bei der systematischen Verteilung des zu erfassenden Ertrags auf die Leasinglaufzeit berücksichtigt, so bedarf es in Ermangelung von expliziten Vorgaben zur Neubeurteilung für den Leasinggeber uE keiner Anpassung dieser Verteilung, wenn es zu veränderten variablen Zahlungen aufgrund der Entwicklung des entsprechenden Index oder Zinssatzes kommt (glA Freiberg, PiR 2020, S. 64; wohl glA Gehrer et al., KoR 2017, S. 60). Vielmehr ist die entsprechende Differenz bei Anfall der Zahlung in der laufenden Periode erfolgswirksam zu erfassen. Gleiches gilt für quasi-fixe Zahlungen iSv. IFRS 16.B42 (a)(ii), die zunächst variabel ausgestaltet waren (und daher bei der systematischen Verteilung des Ertrags nicht zu berücksichtigen waren), deren Variabilität aber zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Laufzeit endet und dann fix werden (vgl. Freiberg, PiR 2020, S. 64). Erhaltene erfolgs- oder nutzungsabhängige variable Zahlungen, die bei der systematischen Verteilung des Ertrags nicht zu berücksichtigen waren, sind bei ihrem Anfall in der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode zu vereinnahmen.

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