Tz. 46a

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Eine Investmentgesellschaft wird in IFRS 10 Appendix A als ein Unternehmen definiert, das

  • von einem oder mehreren Investoren finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommt mit dem Zweck, für diese Investoren Vermögensverwaltungsdienstleistungen zu erbringen;
  • sich den Investor(en) gegenüber verpflichtet, dass sein Geschäftszweck allein darin besteht, die erhaltenen finanziellen Mittel zur Erreichung von Wertsteigerungen oder von Anlageerträgen (zB Dividenden oder Zinsen) oder von beidem zu investieren; und
  • nahezu sämtliche Beteiligungen auf Basis des beizulegenden Zeitwerts bewertet und deren Ertragskraft entsprechend beurteilt.

Typische Merkmale von Investmentgesellschaften, die gem. IFRS 10.28 bei der Identifikation von Investmentgesellschaften – als widerlegbare Indikatoren – ebenfalls zu berücksichtigen sind, sind (ausführlich vgl. Tz. 225 ff.):

  • Die Investmentgesellschaft hält mehr als eine Beteiligung.
  • An der Investmentgesellschaft ist mehr als ein Investor beteiligt.
  • Die Investoren sind keine der Investmentgesellschaft nahestehende Unternehmen oder Personen.
  • Das Eigentum an der Investmentgesellschaft besteht in Form von Eigenkapitalanteilen (zB Stammaktien oder Gesellschaftsanteilen) oder eigenkapitalähnlichen Anteilen, denen idR proportionale Anteile am Nettovermögen des Unternehmens zugeordnet sind.
 

Tz. 47–49

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

(einstweilen frei)

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