Tz. 35

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Der unternehmensspezifische Wert (entity-specific value) ist der Barwert der Cashflows, von denen ein Unternehmen erwartet, dass sie aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und dessen Abgang am Ende der Nutzungsdauer oder bei Begleichung einer Schuld entstehen. Der unternehmensspezifische Wert ist im Rahmen eines durch ein Tauschgeschäft erworbenen immateriellen Vermögenswertes in Bezug auf die Frage von Bedeutung, ob dem Tauschgeschäft wirtschaftliche Substanz beizumessen ist (vgl. hierzu Tz. 97; zu Tauschgeschäften im Kontext des IAS 38 allgemein vgl. Tz. 95–100).

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