Tz. 2

Stand: EL 37 – ET: 2/2019

Staatliches Handeln beeinflusst das Wirtschaftsgeschehen einerseits durch Gebote und Verbote und andererseits durch den Haushaltsvollzug im Rahmen der Steuer- und Ausgabenpolitik. Fördermaßnahmen bilden einen nicht unwesentlichen Teil der Wirtschafts- und Strukturpolitik.

Die Fördermaßnahmen sind so vielfältig wie die Ziele der Wirtschaftslenkung, die damit verfolgt werden. Unterschiedlich sind auch die verwendeten Bezeichnungen (zB Beihilfen, Finanzhilfen, Prämien, Subventionen, Zulagen, Zuschüsse, Zuwendungen). Diese werden teils als Synonyme, teils mit abweichendem Inhalt gebraucht bzw. in der Literatur teils als übergeordnete, teils als spezielle Begriffe definiert (vgl. zB Kupsch, WPg 1994, S. 369; IDW HFA 1/1984, WPg 1984, S. 613; Uhlig, 1989, S. 45ff.; Küting, DStR 1996, S. 276f.).

IAS 20 ordnet die Vielfalt der staatlichen Förderung für Unternehmen im Hinblick auf die Ziele der Rechnungslegung durch eigenständige Begriffsdefinitionen (government assistance, government grants) einerseits (vgl. Tz. 8–14) und durch Abgrenzungen zum Gegenstand des Standards andererseits (vgl. Tz. 3–5).

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