Tz. 70

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Im IFRS für KMU ist geregelt, wie Leasingverhältnisse einschließlich sale and lease back-Geschäfte beim Leasinggeber und -nehmer zu bilanzieren sind (Sec. 20.9–29 respektive Sec. 20.32–34). Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasinggeber und sale and lease back-Geschäften wird in diesem Beitrag allerdings nicht betrachtet, da durch eine Befragung herausgefunden wurde, dass diese Bilanzierungssachverhalte für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Haller/Eierle/Beiersdorf, 2007, S. 16 f.). Zudem werden hier nur Leasingverhältnisse, die sich auf Mobilien – aber nicht auf Immobilien – beziehen, betrachtet.

 

Tz. 70a

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Ob die neuen Vorschriften der full IFRS zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer (IFRS 16) in den IFRS für KMU übertragen werden, wurde im aktuellen Comprehensive Review des IFRS für KMU nicht entschieden, da IFRS 16 erst nach der Überarbeitung des IFRS für KMU abschließend veröffentlicht wurde. Grundsätzlich wurde allerdings festgelegt, dass bezüglich der Übernahme geänderter Standards der full IFRS in den IFRS für KMU das IASB jeden Einzelfall prüft und entscheidet (IASB 2015, BC198)

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