Tz. 19

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Im Konzernabschluss (consolidated financial statements) werden gem. der Definition in IFRS 10 Appendix A die Konzernunternehmen so dargestellt, als ob es sich bei ihnen um ein einziges Unternehmen (Einheitsgrundsatz, vgl. Tz. 50) handelt. Wie im Konzernabschluss nach HGB oder auch nach US-GAAP werden im IFRS-Konzernabschluss alle Geschäftsvorfälle der zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Unternehmen zusammengefasst und um konzerninterne Geschäftsvorfälle bereinigt, sodass nur noch solche Aktivitäten abgebildet werden, die Unternehmen, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören, mit Dritten ausgetauscht haben.

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