Tz. 158

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Nach IFRS 11.24 ist die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gem. IAS 28 zu bilanzieren. Die zuvor in IAS 31 bestehende Möglichkeit, zur Quotenkonsolidierung zu optieren, wurde abgeschafft. Diese Entscheidung ist als Annäherung an die geltenden US-GAAP zu werten und aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit zu begrüßen. Ein mit der Abschaffung der Quotenkonsolidierung ggf. verbundener Informationsverlust kann nach Ansicht des IASB durch zusätzliche Angabepflichten gem. IFRS 12 vermieden werden (vgl. IFRS 11.BC45). Auch wenn die Quotenkonsolidierung für Bilanzierungszwecke nicht mehr von Bedeutung ist, kann sie im Rahmen der Segmentberichterstattung gem. IFRS 8 weiterhin genutzt werden (dazu vgl. Seel, 2012, S. 233; EFRAG (Hrsg.), Feedback Report on field-tests on IFRS 10, IFRS 11 and IFRS 12, S. 17). Verwendet das Unternehmen trotz der Bilanzierung nach IFRS 11 für seine Steuerung die quotale Einbeziehung im Rahmen der Segmentberichterstattung, wird der Konzernabschluss in seiner Gesamtheit für die Adressaten uU komplexer, da die Angaben in der Segmentberichterstattung von den sonstigen Abschlussbestandteilen abweichen.

 

Tz. 159

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Beispiel:

Die Parteien A und B sind zu jeweils 50 % an einer gemeinschaftlichen Vereinbarung in Rechtsform einer GmbH (Unternehmen C) beteiligt, die drei Bürogebäude für jeweils 50 GE erwirbt und verwaltet. Für ihre Anteile an C haben A und B jeweils 25 GE gezahlt, wodurch C ein Eigenkapital von 50 GE erhielt. Der verbleibende Teil des Gesamtkaufpreises für die drei Bürogebäude in Höhe von 100 GE wird durch ein Bankdarlehen finanziert, für das alle Bürogebäude grundschuldnerisch haften. A und B mieten jeweils ein Bürogebäude von C. Das dritte Bürogebäude wird von C eigenständig an außenstehende Dritte vermarktet. Die monatlichen Mietzahlungen von A und B sind so berechnet, dass sie ausreichen, um das Darlehen und damit zusammenhängende Bankgebühren zu bedienen. Unternehmen C ist als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren, da A und B die gemeinschaftliche Führung von C innehaben und ihnen keine Rechte an einem der drei Bürogebäude zustehen. A und B bilanzieren deshalb eine Beteiligung an C in Höhe von anfangs jeweils 25 GE nach der Equity-Methode und erfassen zudem jeweils ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit aus den Leasingverhältnissen.

 

Tz. 160

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Eine At-equity-Bilanzierung kann jedoch gem. IFRS 11.24 uU ausbleiben, sollten dies die Regelungen des IAS 28 vorsehen. Gem. IFRS 10.4(a) iVm. IAS 28.17 muss die Equity-Methode nicht angewendet werden, sofern das Partnerunternehmen als Mutterunternehmen von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit ist und folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:

  • Alle Eigentümer des Partnerunternehmens stimmen zu, dass die Equity-Methode nicht angewendet wird.
  • Die Eigenkapital- und Schuldtitel des Partnerunternehmens werden nicht am Kapitalmarkt gehandelt.
  • Das Partnerunternehmen ist weder börsennotiert noch hat es einen Antrag dazu gestellt.
  • Das oberste oder ein dazwischen liegendes Mutterunternehmen stellt einen IFRS-konformen Abschluss auf, der veröffentlicht wird und in dem die Tochtergesellschaften entweder konsolidiert oder gem. IFRS 10 ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
 

Tz. 161

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Werden die Anteile vom Partnerunternehmen zur Weiterveräußerung gehalten, sind diese gem. IAS 28.20 iVm. IFRS 5.38 zum beizulegenden Zeitwert abzgl. der Veräußerungskosten in der Konzernbilanz zu erfassen. Gem. IFRS 5.8 ist eine Weiterveräußerungsabsicht anzunehmen, wenn die gehaltenen Anteile innerhalb eines Jahres liquidiert werden sollen. Sofern eine Veräußerung innerhalb eines Jahres ausbleibt und keine Hinweise darauf vorliegen, dass weiterhin eine Veräußerung beabsichtigt ist (IFRS 5.9), ist eine rückwirkende Bilanzierung at equity zulässig (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 5, Tz. 156; Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), Haufe IFRS-Komm., 17. Aufl., § 34, Tz. 56). Ferner kann von der Bilanzierung at equity abgesehen werden, wenn die Beteiligung direkt oder indirekt durch ein Venture-Capital-Unternehmen, einen offenen Investmentfonds, einen Unit Trust oder ähnliche Unternehmen gehalten wird. In diesen Fällen kann die Beteiligung alternativ gem. IFRS 9 mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (IFRS 11.24 iVm. IAS 28.18).

 

Tz. 162

Stand: EL 40 – ET: 02/2020

Bei Anwendung der Equity-Methode wird der Buchwert der Beteiligung – ausgehend von den Anschaffungskosten – nach Maßgabe der anteiligen Änderung des Eigenkapitals in den Folgejahren fortgeschrieben. Sowohl der Anteil aus der GuV als auch der Anteil aus dem sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens sind im Konzernabschluss innerhalb der GuV bzw. innerhalb des sonstigen Ergebnisses des Partnerunternehmens zu zeigen (vgl. KPMG (Hrsg.), First Impressions, S. 22). Ist ein Partner zudem noch weitere Verpflichtun...

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