Tz. 91

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Das Other Comprehensive Income (OCI) beinhaltet Erfolgsvorgänge, die sich zwar im Eigenkapital widerspiegeln müssen, aber nicht als Ertrag oder Aufwand in der GuV erfasst werden dürfen oder müssen. Es handelt sich um ein "Sammelbecken" für noch nicht realisierte und noch nicht zahlungswirksame Gewinne und Verluste.

Die analytische Relevanz ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass bisher noch nicht über die GuV realisierte Erfolge zu zukünftigen Erträgen oder Aufwendungen in der GuV führen, zB durch den Verkauf von Sachanlagen oder Unternehmen. Dementsprechend sind die Zusammensetzung dieser Eigenkapitalbestandteile sowie der während der Berichtsperiode erfolgten Zu- und Abgänge von Bedeutung.

Die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen können als Komponenten einer Schatten-Gewinn- und Verlustrechnung angesehen werden.

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