Tz. 59

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Unternehmensakquisitionen können zu umfangreichen Goodwill-Positionen im Konzernabschluss führen. Durch den unter den IFRS in 2004 erfolgten Übergang auf den sog. Impairment only-Ansatz hat die analytische Relevanz der Goodwill-Bilanzierung deutlich zugenommen. Dies resultiert insbesondere daraus, dass der Impairment only-Ansatz zu deutlichen (unregelmäßigen) Ergebnisbelastungen in der Zukunft führen kann, wenn sich die ursprünglich im Erwerbszeitpunkt erwartete günstige Entwicklung des Investments tatsächlich nicht realisiert. Die ggf. entstehenden Ergebnisbelastungen aus Wertminderungsaufwendungen weisen zudem durch die Vorwegnahme ungünstiger Zukunftsentwicklungen einen aperiodischen Charakter auf. Aus Sicht der Finanzanalyse kommt insofern Frühwarnindikatoren für ein mögliches Goodwill-Impairment eine wichtige Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund ist eine möglichst hohe Transparenz der Berichterstattung über Unternehmenserwerbe wünschenswert. Hierzu gehören insbesondere Informationen zu den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen materiellen und immateriellen Vermögenswerte sowie der übernommenen Schulden und Eventualschulden im Erwerbszeitpunkt ergänzt um Erläuterungen zum Inhalt eines unter Berücksichtigung des geleisteten Kaufpreises verbleibenden Goodwills. Zur Abschätzung möglicher Ergebnisrisiken aus Wertminderungen des Goodwills sind zudem Informationen zur unternehmensinternen Zuordnung des Goodwills auf entsprechende Cash Generating Units (CGUs) von Interesse. Anhaltspunkte für die Abschätzung künftiger Ergebnisrisiken können schließlich auch aus Angaben zu den Parametern, die der Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills zugrunde liegen, gewonnen werden.

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