Tz. 52

Stand: EL 38 – ET: 6/2019

Die aus Sicht der Finanzanalyse als wesentlich angesehene Prognostizierbarkeit zukünftiger Cashflows betrifft auch Zahlungen, die aus der Ertragbesteuerung resultieren. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf die Einschätzung der künftigen Ergebnisentwicklung, da Ertragsteueraufwendungen regelmäßig einen bedeutenden Teil des Nachsteuerergebnisses ausmachen.

Im Hinblick auf die Zahlungswirkung von Ertragsteueraufwendungen ist eine Abgrenzung zwischen laufenden Steueraufwendungen und -erträgen, die grundsätzlich einen hohen Grad der periodengleichen Zahlungswirksamkeit aufweisen, und latenten Steueraufwendungen und -erträgen, die Hinweise auf zukünftige zahlungswirksame Steuerbe- oder -entlastungen geben, erforderlich.

Darüber hinaus sind Angaben erforderlich zur Zusammensetzung des momentan gültigen Steuersatzes sowie zu dem zukünftig erwarteten Steuersatz. Informationen zum zukünftig erwarteten Steuersatz werden für die Prognose von erwarteten Nachsteuer-Ergebnissen sowie als Eingabegröße in DCF-Modellen verwendet.

Werden steuerliche Verlustvorträge im Rahmen der Bilanzierung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, ist im Hinblick auf die zukünftige Zahlungswirksamkeit die Höhe und auch die regionale Verteilung der bestehenden Verlustvorträge relevant. In diesem Zusammenhang erhöhen auch Informationen über die konkreten Nutzungsmöglichkeiten steuerlicher Verlustvorträge die Prognostizierbarkeit künftiger Steuerzahlungen.

Im Hinblick auf die Analyse der Nachhaltigkeit von Nachsteuer-Ergebnissen kommt schließlich der Trennung des Steueraufwandes in einen operativen und in einen nicht operativen Teil eine wichtige Bedeutung zu.

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