Darüber hinaus hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:
(d) |
das Bestehen und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, mit denen ein beschränktes Eigentumsrecht verbunden ist, und die Buchwerte immaterieller Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten begeben sind; |
(e) |
der Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte. |
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