[Paragraf 39 anzuwenden ab 1.1.2013:][1] Der Betrag der Transaktionskosten, der in der Periode als Abzug vom Eigenkapital bilanziert wurde, ist nach IAS 1 gesondert anzugeben.

[Paragraf 39 anzuwenden bis 30.12.2013:] Der Betrag der Transaktionskosten, der in der Periode als Abzug vom Eigenkapital bilanziert wurde, ist nach IAS 1 gesondert anzugeben. Die damit verbundenen Ertragsteuern, die direkt im Eigenkapital erfasst sind, sind in den Gesamtbetrag der dem Eigenkapital gutgeschriebenen oder belasteten tatsächlichen und latenten Ertragsteuern einzubeziehen, die gemäß IAS 12 Ertragsteuern anzugeben sind.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 301/2013. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

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