Tz. 134

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Hinsichtlich der von der CSRD aufgeführten Faktoren der Unternehmensführung bzw. Governance-Faktoren wurde unter dem Themenbereich "Governance" nur ein themenspezifischer Standard (ESRS G) verabschiedet zum Verhalten im Geschäftsleben: ESRS G1 – Geschäftsgebaren (Business conduct).

Gegenüber den im April zur öffentlichen Diskussion herausgegebenen Exposure Drafts wurde der Standard "Governance, risk management and internal controls" aufgegeben. Wesentliche Inhalte wurden in die ESRS 1 und 2 sowie in ESRS G1 "neu" überführt.

Ziel dieses Standards ESRS G1 ist es, Berichtspflichten festzulegen, die es den Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen, die Strategie und den Ansatz, die Prozesse und Verfahren sowie die Leistung des Unternehmens in Bezug auf das Geschäftsgebaren zu verstehen. Der Inhalt dieses Standards zu allgemeinen Angaben sowie zum Nachhaltigkeitsmanagement (Wirkungs-, Risiko- und Chancen-Management bzw. IRO-Management) und zu Kennzahlen und Zielen ist in Verbindung mit ESRS 1 und ESRS 2 zu lesen.

Zu den Sustainability Matters zählen die Unterthemen "Unternehmenskultur", "Schutz von Hinweisgebern", "Tierschutz", "Politisches Engagement und Lobbyarbeit", "Management der Beziehungen zu Lieferanten einschließlich Zahlungspraktiken" sowie "Korruption und Bestechung".

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Unternehmenskultur und Geschäftsverhaltensrichtlinien,
  • Management der Beziehungen zu Lieferanten,
  • Prävention und Aufdeckung von Korruption oder Bestechung.

Hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele erstrecken sich die Berichtspflichten auf folgende Aspekte:

  • Bestätigte Vorfälle von Korruption oder Bestechung ,
  • Politische Einflussnahme und Lobbyarbeit,
  • Zahlungspraktiken.

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